Zahlungsweise
Der Mieter hat innerhalb von 4 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages die Anzahlung zu leisten. Ab Erhalt der Anzahlung gilt die Wohnung als fest vermietet und wird vom Vermieter reserviert. Der Restbetrag muss spätestens 21 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt eine Entschädigung nach oben erwähnten Tarifen einzufordern. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Bei gewünschter Rechnungsstellung ist die Gesamtsumme vor Anreise zu begleichen.
Eine Genehmigung über weitere mitreisende Personen als im Vertrag angegeben, ist vor Anreise bei Haus am See einzuholen. Haus am See behält sich das Recht vor, den Mietvertrag sofort zu beenden, sofern weitere Personen als im Mietvertrag angegeben im Ferienhaus wohnen. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht und zwar wie folgt:
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises. Rücktritt 44 bis 33 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises. Rücktritt 32 bis 21 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises. Rücktritt 20 Tage bis Mietbeginn vor Mietbeginn 90% des Mietpreises. Der Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Die gebuchte Ferienwohnung steht am Tag Ihrer Anreise ab 15 Uhr für Sie bereit. Den entsprechenden Tür-Code für die für die Haustür erhalten Sie bis spätestens 5 Tage vor Anreise. Bitte achten Sie darauf, dass bei Einzug von Ihnen festgestellte Schäden oder Beschädigungen am und im Ferienhaus unverzüglich dem Verwalter vor Ort mitzuteilen sind.
Abreise
Die gebuchte Ferienwohnung steht Ihnen am Tag Ihrer Abreise bis 10 Uhr zur Verfügung. Nicht abgesprochene oder nicht eingehaltene Check-Out Zeiten können in Rechnung gestellt werden, sollte darunter die zeitgemäße Endreinigung und der CheckIn nachfolgender Gäste nicht eingehalten werden können. Bitte achten Sie am Abreisetag darauf, dass schmutziges Geschirr in den Geschirrspüler gestellt und dieser angestellt wird, der Müll in die Entsorgungstonnen gebracht und der Kühlschrank möglichst leer hinterlassen wird, Leergut (Glas) in der dafür aufgestellten Box im Hof entsorgt wird, dass die Betten abgezogen und alle Fenster und Türen geschlossen sind. Im Ferienhaus vergessene und vom Verwalter gefundene Gegenstände können auf Wunsch nachgesendet werden. Zusätzlich zu den Versandkosten wird eine Servicepauschale von 15 Eur erhoben.
Reinigung / Endreinigung
Im Ferienhaus findet keine tägliche Reinigung statt. Eine zusätzliche Zwischenreinigung ist kostenpflichtig möglich und zusätzlich zur Endreinigung zu zahlen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Haus in einem grundsätzlich sauberen Zustand zu übergeben. Bei extremen Verschmutzungen in der Wohnung und im Außenbereich, sowie bei Flecken auf den Textilien (z.B. Couch) wird je nach Aufwand eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben.
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Bei übermäßig starker Verschmutzung wird Haus am See den Mehraufwand in Rechnung stellen. Die Ferienwohnung dient ausschließlich der privaten Nutzung aller im Mietvertrag angezeigten Gäste. Geschäftseröffnungen oder Handel im Ferienhaus sind nicht gestattet. Untersagt sind jegliche Art von Drogenkonsum, die Einrichtung von organisierten Geldtransfers über die Anschrift des Ferienhauses sowie sonstige kriminelle Handlungen.
Haustiere
Haustiere/Tiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Rauchen
Bitte beachten Sie, dass in der Ferienwohnung nicht geraucht werden darf. Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet. Bei Verstößen haftet der Mieter für alle Beschädigungen, wie z.B. Reinigung der Textilien, Brandlöcher usw.
Parken
Ist direkt vor der Ferienwohnung erlaubt und ist gratis.
See
Die Benutzung des Sees erfolgt auf eigene Gefahr. Kindern unter 14 Jahren ist es aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt ohne Aufsichtsperson im See zu baden oder sich alleine auf einem Boot aufzuhalten. Eltern haften für Ihre Kinder.
Bedienung von technischen Geräten
Die Einrichtung, insbesondere technische Geräte, sind nach ihrer Art & Bestimmung zu nutzen. Sollte ein Defekt auftreten, so ist der Verwalter unverzüglich darüber zu informieren. Der Mieter haftet für alle Schäden, welche schuldhaft oder durch fehlerhafte Bedienungen entstanden sind. Der Verwalter verpflichtet sich, notwendige Reparaturen in einer angemessenen Art und Weise durchführen zu lassen. Eine Rückerstattung des Mietpreises wegen technischer Probleme sind ausgeschlossen. Ein vorübergehender Ausfall von Strom, Wasser, Satellit, Internet oder Telefon führt zu keiner Rückerstattung des (anteiligen) Mietpreises. Ein etwaiger Ausfall ist sofort dem Verwalter zu melden, um den Ausfall beseitigen zu lassen.
Sicherheit
Der Mieter gewährt nach Rücksprache Zugang zur Ferienwohnung, um ggf. technische Anlagen überprüfen zu können. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Ferienwohnung bei Abwesenheit in einem sicheren Zustand zu versetzen und dafür Sorge zu tragen, dass unbefugtes Betreten der Ferienwohnung ohne Gewaltanwendung nicht möglich ist.
Bauarbeiten
Grundsätzlich können in der Nähe der Ferienwohnung Bauarbeiten durchgeführt werden. Haus am See kann nicht vorhersagen, wann und wo mit Bauarbeiten zu rechnen ist und wie lange diese andauern werden. Daher ist Haus am See dafür auch nicht haftbar.
Lärmschutz
Die Ferienwohnung befindet sich in einer Nachbarschaft und unterliegt einer Lärmschutzverordnung. Alle Mieter erklären sich damit einverstanden, den Lärmschutz zu beachten und gemäß den Bestimmungen (22.00 - 6.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen) ruhig zu verhalten. Jegliche Polizeidurchsetzungsmaßnahmen, die durch die Stadt oder Gemeinde aufgrund eines Verstoßes durchgeführt werden, erfolgen zu Lasten des Mieters und können die sofortige Kündigung des Mietvertrages zur Folge haben. Eine Erstattung der bereits gezahlten Miete erfolgt in diesem Fall nicht.
Haftung und Schäden
Der Mieter stimmt zu, Haus am See, den Verwalter und den Eigentümer von jeglicher Haftung in Fällen von Verlust, Schäden oder Kosten zu befreien, die durch Verletzung, Tod oder Beeinträchtigungen einer Person oder Schäden am Eigentum einer Person entstehen, während diese Person sich in der Ferienwohnung aufhält. Diese Vereinbarung gilt für die gesamte Laufzeit des Mietvertrags und schließt die Mieter, eingeladene Gäste und sonstige Besucher des Mieters ein und gilt bei Verletzung, Tod oder Beeinträchtigungen einer Person, die auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters, eingeladener Gäste und sonstiger Besucher des Mieters zurück zu führen sind.
Anwaltsgebühren und Kosten
Der Mieter haftet für alle anwaltlichen Kosten, welche Haus am See entstehen, falls der Mieter gegen die Bestimmungen des Mietvertrages verstößt und entsprechende Forderungen anwaltlich durchgesetzt werden müssen.
Grundsätzliches
Die Bedingungen basieren auf den Gesetzen des Bundeslandes Baden-Württemberg. Sollte ein Abschnitt, eine Klausel oder ein Absatz der Mietbedingungen nichtig sein / werden, so behalten die restlichen Bedingungen ihre Gültigkeit. Die Bedingungen verstoßen nicht gegen geltendes Recht und sind ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Herkunftsland, Behinderung oder Familienstatus.
Fristeinhaltung
Die Fristeinhaltung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. Der hier unterzeichnende Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein und ist dafür verantwortlich, dass eingeladene Gäste und sonstige Besucher die Mietbedingungen in Gänze einhalten, inklusive aller darin angegebenen Bestimmungen, Regeln und Vorschriften. Als Verantwortlicher haftet er für Verluste, die dem Verwalter entstehen, und für Schäden an der Immobilie, die durch Fahrlässigkeit oder Vandalismus entstehen.